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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von alpengla. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen aufmerksam durch, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Zuletzt aktualisiert: 1. April 2026 Gültig ab: 1. April 2026

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:

  • «alpengla» / «wir» / «uns»: Die Einzelfirma alpengla, Marktgasse 38, 3011 Bern, Schweiz.
  • «Kunde» / «Sie»: Jede natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung von alpengla in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen möchte.
  • «Dienstleistung»: Die von alpengla angebotenen Fahrzeugpflegeleistungen, insbesondere Innenraum Lederpflege, PPF-Folierung und Keramikschutzaufbau.
  • «Auftrag»: Die verbindliche Vereinbarung zwischen alpengla und dem Kunden über die Erbringung einer Dienstleistung.
  • «Fahrzeug»: Das dem Kunden gehörende oder vom Kunden berechtigterweise genutzte Kraftfahrzeug, welches Gegenstand der Dienstleistung ist.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen alpengla und dem Kunden. Sie gelten ergänzend zu allfälligen schriftlichen Auftragsbestätigungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, alpengla stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu.

Diese AGB richten sich an Kunden, die ihren Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz haben oder deren Fahrzeug sich zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung in der Schweiz befindet.

3. Leistungsbeschreibung

alpengla bietet spezialisierte Fahrzeugpflegedienstleistungen an. Das aktuelle Angebot umfasst:

  • Innenraum Lederpflege Sitzung (CHF 195): pH-neutrale Reinigung der Lederoberflächen, Konditionierungsbehandlung nach Lederart und -zustand sowie Handarbeit an Nähten, Perforationen und Kontaktstellen. Dauer ca. ein halber Arbeitstag.
  • Vollkörper PPF Verklebung Premium (CHF 1'010): Vollständige Polyurethanfolierung aller lackierten Aussenflächen in einem staub- und feuchtigkeitskontrollierten Arbeitsumfeld. Dauer 4–5 Arbeitstage.
  • Keramik Mehrjahres Schutzaufbau (CHF 850): Mehrschichtiger Keramikschutz mit Vorab-Lackkorrektur, Primer, Basisbeschichtung und Veredelungsschicht. Dauer 3 Arbeitstage.

alpengla behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit anzupassen. Massgeblich ist das Angebot zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

4. Vertragsschluss

Ein Auftragsverhältnis kommt zustande, wenn alpengla eine Anfrage des Kunden schriftlich oder mündlich bestätigt.

Die Einreichung eines Kontaktformulars oder eine telefonische Anfrage stellt zunächst eine unverbindliche Anfrage dar. Erst die ausdrückliche Auftragsbestätigung durch alpengla begründet ein Vertragsverhältnis.

Der Abschluss eines Auftrags setzt voraus, dass der Kunde handlungsfähig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat oder im Fall einer juristischen Person zur Vertretung berechtigt ist.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in einem Zustand zu übergeben, der eine ordnungsgemässe Durchführung der Dienstleistung ermöglicht.
  • alpengla auf bekannte Vorschäden, Nachlackierungen oder Besonderheiten des Fahrzeugs hinzuweisen.
  • Sicherzustellen, dass er zur Übergabe des Fahrzeugs berechtigt ist.
  • Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.
  • Die erteilten Pflegehinweise und Nachbehandlungsempfehlungen zu beachten.

alpengla übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

6. Preise und Zahlung

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht anders angegeben.

Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel werden bei der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Bei Aufträgen über CHF 500 behält sich alpengla vor, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann alpengla Verzugszinsen gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) in Rechnung stellen.

alpengla behält sich das Recht zur Aufrechnung vor und kann das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten.

7. Leistungserbringung

alpengla erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach anerkannten Fachstandards.

Die angegebenen Bearbeitungsdauern sind Richtwerte. Verzögerungen, die auf ausserordentliche Fahrzeugzustände, Materialbeschaffung oder andere sachliche Gründe zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

alpengla informiert den Kunden zeitnah über wesentliche Änderungen im Leistungsumfang oder bei unvorhergesehenen Zusatzarbeiten, die eine Kostenmehrung begründen.

Die Übergabe des Fahrzeugs nach Abschluss der Arbeiten erfolgt während der Öffnungszeiten des Betriebs. Verbleibt das Fahrzeug nach Fertigstellung länger als 48 Stunden ohne Abholung, kann alpengla eine angemessene Standgebühr erheben.

8. Geistiges Eigentum

Sämtliche Inhalte auf der Website von alpengla – einschliesslich Texte, Fotografien, Grafiken und das Logo – sind Eigentum von alpengla oder werden mit Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber verwendet.

Die Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung dieser Inhalte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von alpengla ist nicht gestattet.

Fotografien, die alpengla im Rahmen der Leistungserbringung am Fahrzeug des Kunden anfertigt (Dokumentationsbilder), können von alpengla für Referenz- und Informationszwecke verwendet werden, sofern keine persönlichen Daten des Kunden ersichtlich sind. Der Kunde kann der Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen.

9. Haftungsbeschränkung

alpengla haftet für Schäden, die durch alpengla oder deren Mitarbeitende verursacht wurden, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

alpengla übernimmt keine Haftung für vorbestehende Schäden am Fahrzeug, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht gemeinsam dokumentiert wurden.

Im Fall höherer Gewalt (höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe) ist alpengla von der Leistungspflicht befreit, ohne dass Schadenersatzansprüche entstehen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden oder soweit zwingendes Recht eine Beschränkung ausschliesst.

10. Gewährleistung

alpengla führt die beauftragten Arbeiten nach bestem Wissen und Können aus. Eine Garantie für spezifische Ergebnisse oder eine bestimmte Haltbarkeit kann aufgrund der Variabilität von Fahrzeugzuständen, Umwelteinflüssen und Nutzungsgewohnheiten nicht gegeben werden.

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Fahrzeugrückgabe, schriftlich anzuzeigen. Bei rechtzeitiger Mängelanzeige hat alpengla das Recht zur Nachbesserung.

Mängel, die auf unsachgemässe Pflege oder Nutzung nach der Rückgabe zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungspflicht von alpengla.

11. Kündigung und Widerruf

Der Kunde kann einen Auftrag bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn kostenlos widerrufen.

Bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Arbeitsbeginn oder nach Beginn der Arbeiten kann alpengla die bis dahin entstandenen Aufwände und Materialkosten in Rechnung stellen.

alpengla kann einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn das Fahrzeug in einem Zustand übergeben wird, der eine ordnungsgemässe Leistungserbringung nicht erlaubt, oder wenn sich die Angaben des Kunden als unrichtig herausstellen. In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten.

12. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von alpengla, die unter privacy-policy.html abrufbar ist.

alpengla hält die Anforderungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und, soweit anwendbar, die Grundsätze der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein.

13. Streitbeilegung

Bei Meinungsverschiedenheiten wird zunächst eine einvernehmliche Lösung im direkten Gespräch angestrebt. Bitte wenden Sie sich in einem ersten Schritt an legal@alpengla.

Sollte keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, steht dem Kunden die Möglichkeit offen, die Schweizerische Schlichtungsstelle für Konsumentenstreitigkeiten (SKS) zu kontaktieren.

alpengla nimmt nicht an einem formellen alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR) teil, schliesst eine Teilnahme im Einzelfall jedoch nicht aus.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle Auftragsbeziehungen zwischen alpengla und dem Kunden unterliegen dem Recht der Schweiz, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Bern, Kanton Bern, Schweiz, sofern nicht ein zwingend vorgeschriebener Gerichtsstand gilt.

15. Änderungen dieser AGB

alpengla behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website abrufbar.

Für laufende Aufträge gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft waren.

Massgeblich sind stets die deutschen Originalfassungen dieser AGB.